Wer sind wir?

Eine wachsende Bewegung für mehr Menschlichkeit im Familienrecht.

Wer bin ich?

Ich bin ein demütiger Vater,

– 69 Jahre alt, am Lebensabend angekommen, und habe eine neue Aufgabe gefunden.
– Vater eines 36-jährigen Sohnes mit zwei gesunden, glücklichen Enkelkindern.
– Und Vater zweier kleiner Jungen (10 und 13 Jahre), die heute in den USA leben müssen – getrennt von mir, weil unser deutsches Familienrecht nicht die streitenden Eltern, sondern die Kinder bestraft.

Ich habe hunderte Eltern kennengelernt, die wie ich unter diesem System leiden.
Ich kann nicht mehr schweigen – ich will etwas verändern.

Wer sind "wir"?

Trennungsmütter und -väter

Die mit Herz, Mut und letzter Kraft aufzeigen, wie sehr unser System versagt. Manche verlieren dabei alles – bis hin zum eigenen Leben.

Freunde & Wegbegleiter

Die heute zu Unterstützer und Berater geworden sind.

Erwachsene Trennungskinder

Die ihr eigenes Leid in etwas Kraftvolles verwandeln – durch ihre Hilfe für dieses Projekt.

„Wir sind nicht gegen etwas. Wir sind für Kinderrechte, Empathie und Gerechtigkeit im Familienrecht.“

Warum „Gerichtsbeschluss hochladen“?
Ihre Angaben helfen uns, familiengerichtliche Entscheidungen transparenter zu machen.
Die Teilnahme ist anonym, kostenlos und kann echten Wandel unterstützen.
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Erklärung zu Gebot 1

(Jugendamt, Beistände, Mediatoren)
Eltern benötigen in strittigen Trennungsfällen in erster Linie staatliche Orientierung und Klarstellung wie die Pflichten und die Grenzen im Umgang mit den beteiligten Kindern zu sehen sind. Die elterlichen Pflichten sind als wichtiger anzusehen, als deren individuellen Freiheiten. Aus wissenschaftlicher Sicht sind nur gemeinsam gefundene Lösungen langlebig und für die Kinder am wenigsten schädlich. Kinder finden später immer ihren eigenen Weg zwischen den getrennten Eltern.

Es muss daher oberste Priorität haben, lediglich beim Auffinden von Lösungswegen zu assistieren. Wenn beide Parteien zu diesem Weg beitragen müssen, sind Emotionen besser kanalisiert.

Es ist kontraproduktiv Kinder durch eine Gerichtsentscheidung von einem Elternteil zu trennen. Dies ist lebensfremd und führt nur zu weiteren Klagen. Viele getrenntlebende Eltern beweisen, dass weiterhin eine gemeinsame Erziehung möglich ist und sein muss.

Ein Umgangsentzug kommt einem Schuldspruch gleich. Für die Kinderseele jedoch, die man eigentlich nicht treffen wollte, ist dieser „Kollateralschaden“ die absolute „Höchststrafe“, die menschlich vergeben werden kann.

Richter werden indirekt getrieben oder lassen sich treiben durch das strategisch wirtschaftliche Vorgehenden vieler Rechtsbeistände und sind letztlich überfordert, durch kleine Zeitfenster und eine fehlende psychologischen Ausbildung. Die Vielzahl der Fälle durch unser zu weit auslegbares Familienrecht führt zu kurzsichtigen, wirklichkeitsfremden und gefühllosen Entscheidungen gegen die Kinder nach „Gutsherrenart“.

Um eine Befriedung vorausschauend vor allem für die Kinder zu fördern ist es ratsam Gerichtsbeistände und Jugendamt zur Neutralität gegenüber den Eltern, zur Wahrheit und zum Bindungserhalt der Kinder zu verpflichten und diese freiwillige Erklärung zu dokumentieren und als Voraussetzung vor Gericht zu empfehlen.

Dies muss auch für die anwaltlicher Vertreter gelten. Dazu gehört die Verpflichtung zur Achtung der Eltern-Kind-Beziehung und zum Bindungserhalt zwischen Kindern und ihren Eltern. Im Protokoll ist dem entsprechend, ein deklaratorischer richterlicher Hinweis aufzunehmen, um die anwaltliche Berufsplicht im gesellschaftlichen Interesse sowie dem schützenden Ansehen des Staates und dem Vertrauen der Eltern und Familien in die Rechtsordnung, einzubinden.