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Wir raten dringend davon ab, vor Gericht über den Kindesumgang zu streiten.
Bitte finden Sie stattdessen eine gemeinsame Lösung – eine sogenannte Konsenslösung –, damit Gerichte nicht über das Schicksal Ihrer Kinder entscheiden müssen.
Unser Familienrecht ist nicht regelbasiert. Es wird:
von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt
und sogar innerhalb einzelner Familiengerichtsbezirke völlig konträr entschieden
Das bedeutet:
Es gibt keine verlässlichen Regeln – nur subjektive Entscheidungen.
Bitte einigen Sie sich – wenn nötig, streiten Sie ums Geld, aber nicht um Ihre Kinder. Schonen Sie sie. Beschützen Sie sie.
(Jugendamt, Beistände, Mediatoren)
Eltern benötigen in strittigen Trennungsfällen in erster Linie staatliche Orientierung und Klarstellung wie die Pflichten und die Grenzen im Umgang mit den beteiligten Kindern zu sehen sind. Die elterlichen Pflichten sind als wichtiger anzusehen, als deren individuellen Freiheiten. Aus wissenschaftlicher Sicht sind nur gemeinsam gefundene Lösungen langlebig und für die Kinder am wenigsten schädlich. Kinder finden später immer ihren eigenen Weg zwischen den getrennten Eltern.
Es muss daher oberste Priorität haben, lediglich beim Auffinden von Lösungswegen zu assistieren. Wenn beide Parteien zu diesem Weg beitragen müssen, sind Emotionen besser kanalisiert.
Es ist kontraproduktiv Kinder durch eine Gerichtsentscheidung von einem Elternteil zu trennen. Dies ist lebensfremd und führt nur zu weiteren Klagen. Viele getrenntlebende Eltern beweisen, dass weiterhin eine gemeinsame Erziehung möglich ist und sein muss.
Ein Umgangsentzug kommt einem Schuldspruch gleich. Für die Kinderseele jedoch, die man eigentlich nicht treffen wollte, ist dieser „Kollateralschaden“ die absolute „Höchststrafe“, die menschlich vergeben werden kann.
Richter werden indirekt getrieben oder lassen sich treiben durch das strategisch wirtschaftliche Vorgehenden vieler Rechtsbeistände und sind letztlich überfordert, durch kleine Zeitfenster und eine fehlende psychologischen Ausbildung. Die Vielzahl der Fälle durch unser zu weit auslegbares Familienrecht führt zu kurzsichtigen, wirklichkeitsfremden und gefühllosen Entscheidungen gegen die Kinder nach „Gutsherrenart“.
Um eine Befriedung vorausschauend vor allem für die Kinder zu fördern ist es ratsam Gerichtsbeistände und Jugendamt zur Neutralität gegenüber den Eltern, zur Wahrheit und zum Bindungserhalt der Kinder zu verpflichten und diese freiwillige Erklärung zu dokumentieren und als Voraussetzung vor Gericht zu empfehlen.
Dies muss auch für die anwaltlicher Vertreter gelten. Dazu gehört die Verpflichtung zur Achtung der Eltern-Kind-Beziehung und zum Bindungserhalt zwischen Kindern und ihren Eltern. Im Protokoll ist dem entsprechend, ein deklaratorischer richterlicher Hinweis aufzunehmen, um die anwaltliche Berufsplicht im gesellschaftlichen Interesse sowie dem schützenden Ansehen des Staates und dem Vertrauen der Eltern und Familien in die Rechtsordnung, einzubinden.