Tuttlinger Gebote zum Kindeswohl

Eine Plattform für Transparenz, Fairness und Beteiligung – zur Bewertung familiengerichtlicher Entscheidungen.

Warum diese Plattform?

Tuttlinger Kindeswohl Gebote gibt getrennt lebenden Eltern eine Stimme – und eröffnet einen Weg zur konstruktiven Veränderung des deutschen Familienrechts.

Warum „Gerichtsbeschluss hochladen“?
Ihre Angaben helfen uns, familiengerichtliche Entscheidungen transparenter zu machen.
Die Teilnahme ist anonym, kostenlos und kann echten Wandel unterstützen.

Auf einem Blick:

So arbeiten wir für mehr Gerechtigkeit für unsere Kinder.

Bewertungen

Hier findest du Bewertungen der Gerichtsbeschlüsse, nach Regionen aufgeteilt.

Statistiken vor Ort

Wie entscheiden Familiengerichte? Hier findest du aktuelle Zahlen zu Sorgerecht, Umgang und mehr – verständlich aufbereitet.

Gebote

Die Tuttlinger Kindeswohl Gebote sind messbare Kriterien, die als Grundlage für die Bewertung familiengerichtlicher Entscheidungen dienen.

Mitmachen

Teile deinen Gerichtsbeschluss anonym. Jede Stimme hilft, das System transparenter zu machen.

Wahrscheinlichkeits-anzeige

Funktion erst mit Beginn der Auswertung möglich.

Partnerschafts-organisationen

Mütter-/Väterorganisationen, die eine Patenschaft für diese Statistik übernommen haben/möchten.

Eine neue Form der Beteiligung

Die Tuttlinger Kindeswohl Gebote wurden entwickelt, um Eltern nach einer Trennung zu stärken und das Wohl des Kindes wieder in den Mittelpunkt familiengerichtlicher Entscheidungen zu stellen.

Warum deine Stimme zählt

Du schaffst Sichtbarkeit.

Deine Erfahrung zeigt, wie familiengerichtliche Entscheidungen in der Realität aussehen.

Du gibst anderen Orientierung.

Betroffene können von deinem Fall lernen und sich besser vorbereiten.

Du stärkst das Kindeswohl.

Jede Bewertung hilft, systematische Schwächen sichtbar zu machen – zum Schutz der Kinder.

Du bleibst anonym & sicher.

Deine Daten sind geschützt. Du entscheidest, was du teilst – ohne Risiko.

Bald: Das Erinnerungsfeld – für Kinder, die fehlen

Partner-Organisationen

Links zu Kinder-, Mütter-, Väter-Organisationen sowie zu Personen und Initiativen, die unsere Arbeit unterstützen.

Erhebung Kindschaftsrecht
Zur Website
KIMISS
Zur Website
Netzwerk Getrennterziehend
Zur Website
Großelterninitiative
Zur Website
Deutscher Kinderschutzbund
Zur Website
FSI e.V.
Zur Website
Franzjörg Krieg
Zur Website
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Zur Website
Vater-Rat
Zur Website
Eltern bleiben
Zur Website
Dr. Stefan Rücker
Zur Website
Kodjoe Rechtsanwälte
Zur Website
Familienschutz Leana
Zur Website
Axion Resist
Zur Website
Papa Mama Auch
Zur Website
Väter.de
Zur Website
Rosenheimer Modell
Zur Website

Weitere Informationen und Veröffentlichungen

Buchtipp:
Staatlich erzeugte Halbwaisen – Ralf Hutter
Zum Buch bei Alibri

Aktuelle Events & Informationen

Hier findest du regelmäßige Updates
Nach oben scrollen

Erklärung zu Gebot 1

(Jugendamt, Beistände, Mediatoren)
Eltern benötigen in strittigen Trennungsfällen in erster Linie staatliche Orientierung und Klarstellung wie die Pflichten und die Grenzen im Umgang mit den beteiligten Kindern zu sehen sind. Die elterlichen Pflichten sind als wichtiger anzusehen, als deren individuellen Freiheiten. Aus wissenschaftlicher Sicht sind nur gemeinsam gefundene Lösungen langlebig und für die Kinder am wenigsten schädlich. Kinder finden später immer ihren eigenen Weg zwischen den getrennten Eltern.

Es muss daher oberste Priorität haben, lediglich beim Auffinden von Lösungswegen zu assistieren. Wenn beide Parteien zu diesem Weg beitragen müssen, sind Emotionen besser kanalisiert.

Es ist kontraproduktiv Kinder durch eine Gerichtsentscheidung von einem Elternteil zu trennen. Dies ist lebensfremd und führt nur zu weiteren Klagen. Viele getrenntlebende Eltern beweisen, dass weiterhin eine gemeinsame Erziehung möglich ist und sein muss.

Ein Umgangsentzug kommt einem Schuldspruch gleich. Für die Kinderseele jedoch, die man eigentlich nicht treffen wollte, ist dieser „Kollateralschaden“ die absolute „Höchststrafe“, die menschlich vergeben werden kann.

Richter werden indirekt getrieben oder lassen sich treiben durch das strategisch wirtschaftliche Vorgehenden vieler Rechtsbeistände und sind letztlich überfordert, durch kleine Zeitfenster und eine fehlende psychologischen Ausbildung. Die Vielzahl der Fälle durch unser zu weit auslegbares Familienrecht führt zu kurzsichtigen, wirklichkeitsfremden und gefühllosen Entscheidungen gegen die Kinder nach „Gutsherrenart“.

Um eine Befriedung vorausschauend vor allem für die Kinder zu fördern ist es ratsam Gerichtsbeistände und Jugendamt zur Neutralität gegenüber den Eltern, zur Wahrheit und zum Bindungserhalt der Kinder zu verpflichten und diese freiwillige Erklärung zu dokumentieren und als Voraussetzung vor Gericht zu empfehlen.

Dies muss auch für die anwaltlicher Vertreter gelten. Dazu gehört die Verpflichtung zur Achtung der Eltern-Kind-Beziehung und zum Bindungserhalt zwischen Kindern und ihren Eltern. Im Protokoll ist dem entsprechend, ein deklaratorischer richterlicher Hinweis aufzunehmen, um die anwaltliche Berufsplicht im gesellschaftlichen Interesse sowie dem schützenden Ansehen des Staates und dem Vertrauen der Eltern und Familien in die Rechtsordnung, einzubinden.